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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner des Auftraggebers (im Folgenden Kunde genannt) ist die Koos-Immobilien GmbH & Co.KG (im Folgenden iberat genannt).

§ 2 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen iberat und dem Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt iberat nicht an, es sei denn, iberat hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Bei den auf der Webseite oder in den AGB von iberat aufgeführten Leistungen handelt es sich nicht um ein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein verbindliches Angebot abzugeben.

§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Mit der Annahme des Angebots des Kunden durch iberat kommt ein Vertrag über die im Angebot näher bezeichneten Beraterleistung auf Grundlage dieser AGB zustande.
(2) Ist die Erstellung einer individuellen Immobilienbewertung (nachfolgend Wertschätzung genannt) Vertragsgegenstand, so erfolgt diese ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten mittels Vergleichswert-, Sachwert- bzw. Ertragswertverfahren. Im Falle unvollständiger oder falscher Daten kommt kein Vertrag zustande. Eine Prüfung der Angaben des Kunden durch iberat erfolgt nicht. Die Wertschätzung stellt ausdrücklich kein Verkehrswertgutachten dar und dient allein dem Zweck, dem Kunden einen allgemeinen Vermögensüberblick zu verschaffen. Eine Weitergabe der Wertschätzung an Dritte ist ausgeschlossen.
(3) Mit der ordnungsgemäßen Absendung der erstellten Wertschätzung durch iberat gilt diese als abgenommen.
(4) Die in der Leistungsbeschreibung des Vertrages festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Leistungsgegenstandes umfassend und abschließend fest.

§ 4 Vergütung
(1) Empfehlungen von Architekten, Handwerkern, Fachfirmen, Bank- und Versicherungsfachleuten erfolgen für den Kunden kostenlos.
(2) Alle anderen von iberat erbrachten Beraterleistungen werden – ebenso wie Wegezeiten – nach Zeitaufwand berechnet: je angefangene 15 Minuten € 23,15 incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wertschätzungen werden pauschal mit 30 Minuten abgerechnet. Suchaufträge werden pauschal mit monatlich 60 Minuten abgerechnet. Verkaufswertgutachten werden pauschal mit 150 Minuten zuzüglich Wegezeiten abgerechnet. Zusätzlich erstattet der Kunde Gebühren, Auslagen und Mehrwertsteuer für Unterlagen, die für die Bewertung erforderlich sind, aber von ihm nicht zur Verfügung gestellt wurden. Entwurf (Fließtext) und Platzierung von Anzeigen berechnet iberat zusätzlich zu den Kosten der Anzeigenblätter/Internetanbieter pauschal mit dem Satz für 15 Minuten, bloße Anzeigenwiederholungen (ohne Textänderung) bleiben ohne Berechnung. Weitere Leistungen / Preise auf Anfrage.
(3) Ist die Verhandlungsführung beauftragt, steht iberat ein Erfolgshonorar von 30% der erzielten Ersparnis vom Angebotspreis zuzüglich Mehrwertsteuer zu, fällig und zahlbar bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Wird keine Ersparnis erzielt, berechnet iberat nur den zeitabhängigen Satz. Bereits geleistete Zahlungen werden auf das Erfolgshonorar angerechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Die von iberat erbrachten Leistungen werden jeweils einzeln abgerechnet und vom Kunden nach Rechnungsstellung bezahlt. Die Rechnung wird nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig.

§ 6 Haftung
(1) iberat haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung ist jedoch gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Das gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die Gehilfenhaftung und die Haftung aus unerlaubter Handlung.
(2) Soweit rechtlich möglich haftet iberat nur begrenzt auf die Deckung bestehender Haftpflichtversicherungen.
(3) Die Wertschätzung stellt lediglich eine Information für den Kunden dar. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass eine Wertschätzung nur grober Richtwert, aber nicht die alleinige Basis weitereichender Vermögensentscheidungen sein kann. Eine Haftung für den Inhalt der Wertschätzung ist deshalb über den Betrag der Gegenleistung hinaus ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Diese Verarbeitung geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Sämtliche Daten werden von iberat vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§ 8 Erfüllungsort und Rechtswahl
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von iberat.
(2) Im Rahmen des vorliegenden Geschäftsverhältnisses gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

20080209